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   RG, 02.07.1889 - Rep. III. 123/89   

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https://dejure.org/1889,133
RG, 02.07.1889 - Rep. III. 123/89 (https://dejure.org/1889,133)
RG, Entscheidung vom 02.07.1889 - Rep. III. 123/89 (https://dejure.org/1889,133)
RG, Entscheidung vom 02. Juli 1889 - Rep. III. 123/89 (https://dejure.org/1889,133)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kann das auf einen Ergänzungsantrag ergangene Urteil mit der Anschlußrevision angefochten werden, wenn von dem Gegner gegen das zu ergänzende Urteil die Revision eingelegt ist?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung eines auf einen Ergänzungsantrag ergangenen Urteils mit der Anschlussrevision bei Vorliegen einer vom Gegner eingelegten Revision gegen das zu ergänzende Urteil

  • opinioiuris.de

    Anfechtung mit der Anschlussrevision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 23, 422
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 25.11.1994 - V ZR 124/93

    Nichtigkeitsklage gegen ein Urteil des VII. Zivilsenates des BGH - Rechtmäßigkeit

    Die Rüge ist zudem unschlüssig, denn an einem Ergänzungsurteil müssen nicht dieselben Richter mitwirken, die an dem ergänzten Urteil beteiligt waren (RGZ 23, 422, 423; 30, 342, 345; Klette, ZZP 82, 93, 123; MünchKomm-ZPO/Musielak § 321 Rdn. 12; Zöller/Vollkommer, ZPO, 18. Aufl., § 321 Rdn. 10).
  • OLG Zweibrücken, 30.09.2009 - 4 U 149/09

    Meistbegünstigungsrundsatz/Kosten der Nebenintervention im aktienrechtlichen

    Hätte das Landgericht hier formell richtig durch Urteil entschieden (vgl. BGH WM 82, 491 und RGZ 23, 422; Zöller/Vollkommer, ZPO, 27. Aufl., § 321, Rdnr. 10), so wäre gegen dieses Urteil die Berufung statthaft gewesen; der Wert des Beschwerdegegenstandes für die Kläger übersteigt 600, 00 EUR (§ 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO).
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